Die Anwohner wenden sich gegen eine antidemokratische Sonderregelung im Luftverkehrsgesetz von 1998. Demnach gilt ein Flughafen nachträglich als planfestgestellt, wenn dieser bis zum 31. Dezember 1958 angelegt wurde. Beim Flughafen Köln/Bonn datiert die früheste Genehmigung jedoch vom 3. Januar 1959 - also drei Tage zu spät. Tatsächlich hat es am Flughafen KölnBonn nie ein Planfeststellungsverfahren und damit eine Bürgerbeteiligung an Bauten oder Ausbauten gegeben.
Mehr noch: am 3. Januar 1959 wurden lediglich 2 der 3 Start- und Landebahnen genehmigt!Am 3.1.1959 wurde eine Betriebsgenehmigung (auf eineinhalb Seiten !) lediglich für die Querwindbahn und Kleine Parallelbahn erteilt, und zwar nach Luftverkehrsgesetz von 1936. Am 16.3.1961 dann genehmigte der Landesverkehrsminister die große Parallelbahn in einer Länge von 3.800 m "in Ergänzung meines Erlasses ... vom 3.1.1959". Seit dem 10.1.59 war jedoch schon das neue Luftverkehrsgesetz in Kraft, das für die Erweiterung eines Flughafens ein Planfeststellungsverfahren, also Bürgerbeteiligung und Offenlage, zwingend vorsah. Dies wurde allerdings nie durchgeführt, weil man sich ja noch 1961 auf ein nicht mehr geltendes Recht aus dem Dritten Reich bezog!