Der BUND stellt fest, dass 17.000 Kletterparkgäste im Jahr in der förmlich gesicherten Pufferzone zum FFH- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ unmöglich dazu beitragen können, das Schutzgebiet mit seinen zahlreichen Belastungen positiv zu entwickeln und den guten Erhaltungszustand zu erreichen. Auch im direkt betroffenen Landschaftsschutzgebiet ist diese intensive Nutzung wesensfremd und mit den Vorgaben des Landschaftsplanes nicht vereinbar.
Einmal mehr hat sich, davon ist der BUND überzeugt, im Rhein-Sieg-Kreis nicht der verbriefte Schutz der Natur, sondern ein nachgeordnetes, gewerbliches Nutzungsinteresse durchgesetzt, entgegen anderslautenden, bindenden Rechtsvorgaben u.a. des Kreistages. Nach Auffassung des BUND enthält der Ausnahmebescheid zahlreiche Mängel. So ist es nicht rechtskonform, die im Landschaftsschutzgebiet geplanten 19 zusätzlichen Parkplätze im Ausnahmebescheid nicht mit zu berücksichtigen. Ebenso ist es abwegig, angesichts des Entwicklungsgebotes zu Gunsten der Refugialräume für die Natur mit einer Vorbelastung des Gebietes durch den Sportplatz und angrenzende Straßen zu argumentieren. Sie offenbaren vielmehr das hohe Handlungsdefizit zu Gunsten der Naturschutzziele im Landschaftsplan. Die Schutzziele des Landschaftsplanes verlangen, im Landschaftsschutzgebiet „Troisdorfer Stadtwald“ Rückzugsräume und Refugialräume für Tiere und Pflanzen zu entwickeln. Die Ausnahmeentscheidung der Kreisverwaltung widerspricht damit diesen bindenden Vorgaben. Die nun geplante Preisgabe von 1,7 ha Waldfläche zu Gunsten einer intensiven Freizeitnutzung ist damit mit dem Landschaftsplan unvereinbar. Die Kreisverwaltung hat nach Einschätzung des BUND mit ihrem Ausnahmebescheid den Sachverhalt unzureichend erfasst. Deshalb hat der BUND sich zur Klage entschlossen.